ADC

Regeln für Namen in Identifikatoren, die in Richtlinien verwendet werden

Die Namen der Bezeichner in dem benannten Ausdruck, dem HTTP-Callout, dem Mustersatz und den Funktionen zur Geschwindigkeitsbegrenzung müssen mit einem ASCII-Alphabet oder einem Unterstrich (_) beginnen. Die übrigen Zeichen können alphanumerische ASCII-Zeichen oder Unterstriche (_) sein.

Die Namen dieser Identifikatoren dürfen nicht mit den folgenden reservierten Wörtern beginnen:

  • Die Wörter ALT, TRUE oder FALSE oder der einstellige Bezeichner Q oder S.

  • Der spezielle Syntaxindikator RE (für reguläre Ausdrücke) oder XP (für XPath-Ausdrücke).

  • Ausdruckspräfixe, die derzeit die folgenden sind:

    • CLIENT
    • VERLÄNGERN
    • HTTP
    • SERVER
    • SYS
    • ZIEL
    • TEXT
    • URL
    • MYSQL
    • MSSQL

Darüber hinaus dürfen die Namen dieser Bezeichner nicht mit den Namen der in der Richtlinieninfrastruktur verwendeten Aufzählungskonstanten übereinstimmen. Der Name eines Bezeichners darf beispielsweise nicht IGNORECASE, YEAR oder LATIN2_CZECH_CS (ein MySQL-Zeichensatz) lauten.

Hinweis: Die NetScaler-Appliance führt einen Vergleich von Bezeichnern mit diesen Wörtern und Aufzählungskonstanten durch, unabhängig von Groß- und Kleinschreibung. Beispielsweise können Namen der Bezeichner nicht mit TRUE, TRUE oder TRUE beginnen.

Regeln für Namen in Identifikatoren, die in Richtlinien verwendet werden

In diesem Artikel